Mitgliedschaft

Als Aktivmitglieder nehmen wir auf:

  1. Als natürliche oder juristische Personen konstituierte Unternehmungen, Institutionen und Organisationen sowie deren Branchenverbände und Interessengruppen mit Sitz und Geschäftstätigkeit in der Schweiz auf, welche sich mit der Bekämpfung von Schimmelpilzen, Wohngiften und Wohngerüchen befassen.
  2. Unabhängige Experten, die zur Erreichung des Verbandszwecks förderlich sind.

 

Das Vorgehen zur Mitgliedschaft:

  1. Das Aufnahmegesuch ist schriftlich an den Vorstand zu richten.
  2. Den Statuten des Verbandes ist ausdrücklich zuzustimmen.
  3. An den Fachkursen ist zwingend teilzunehmen.

Antrag auf Mitgliedschaft (pdf)